Satzung des nicht eingetragenen Vereins
Künstlerkreis Ötigheim
1. Der Verein führt den Namen „Künstlerkreis Ötigheim“ (KKÖ).
2. Zweck des Vereins ist es, Künstlern und Kunsthandwerkern aus Ötigheim und Umgebung eine gemeinsame Plattform zu geben.
Maßnahmen:
- Durchführung von gemeinsamen Ausstellungen
- Dorfverschönerungen (Stelen, Kunstweg, Bemalen von Stromkästen, usw.)
- Gedanken- und Ideenaustausch
- Kunstferienprogramm für Kinder
- Austausch mit anderen Kunst- und Künstlervereinen, auch grenzüberschreitend (Elsass)
- usw.
3. Mitglied kann jede natürliche Person werden. Die Entscheidung über ein neues Mitglied trifft der Vorstand.
4. Die Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag von 30 Euro. Eventuell entstehende zusätzliche Kosten für Maßnahmen, die von der Mitgliederversammlung beschlossen werden, werden umgelegt.
5. Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
6. Der Vorstand wird in der Mitgliederversammlung gewählt. Die Amtszeit beträgt ein Jahr. Der Gesamtvorstand besteht aus einem Sprecher und 2 Stellvertretern.
7. Der Verein wird jeweils durch 2 Vorstandsmitglieder vertreten.
8. Der Vorstand darf keine finanziellen Verpflichtungen eingehen, die das Vermögen des Vereins übersteigen.
9. Alle 2 Monate findet eine Mitgliederversammlung statt
10. Satzungsänderungen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen mit mindestens 2/3 der Stimmen der anwesenden Mitglieder. Alle anderen Beschlüsse erfolgen mit einfacher Mehrheit der erschienenen Mitglieder.
11. Beschlüsse sind in einem Protokoll festzuhalten. Das Protokoll muss von 2 Vorstandsmitgliedern unterschrieben werden.
12. Die Mitgliederversammlung kann die Auflösung des Vereins mit einer Mehrheit von 3/4 der anwesenden Mitglieder beschließen. Sie beschließt darüber hinaus, wie noch bestehendes Vereinsvermögen zu verwerten ist.
13. Die geltende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist Teil der Satzung und wird von den Mitgliedern akzeptiert. Die Mitglieder sind damit einverstanden, dass Fotos von ihnen und ihren Werken zu Vereinszwecken veröffentlicht werden.
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zum Vereinszweck bei unserer Mitgliederverwaltung gespeichert. Personenbezogene Daten sind Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Eintrittsdatum, Bankverbindung und Kontaktadressen wie Telefonnummer und E-Mailadresse. Andere Daten werden nicht erhoben.
Die Adressdatei der Mitglieder darf nur zu Vereinszwecken benutzt werden.
Ötigheim, den 05. Juli 2018